Buchung & Aufenthalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • Persönlich für Euch da

Verlässlich geregelt

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Hotelaufnahmeverträge und die damit verbundenen Leistungen des Hotel Sonne Füssen. Individuelle Vereinbarungen und die Bedingungen Ihrer konkreten Buchungsbestätigung haben Vorrang.

Vertragspartner: VIA-HOTELS GmbH & Co. KG, Hotel Sonne Füssen, Prinzregentenplatz 1, 87629 Füssen.

Stand: 7. September 2026

Buchung und Aufenthalt

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels. Sie gelten nicht für Pauschalreiseverträge im Sinne des § 651a BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner

Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch das Hotel zustande. Eine Buchungsbestätigung kann in Textform erfolgen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Bucht ein Dritter für einen Gast, hat er vollständige und richtige Angaben zu machen und die für den Aufenthalt maßgeblichen Bedingungen an den Gast weiterzugeben.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

Umfang und Preis der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Vereinbarte Preise enthalten die jeweils geltenden gesetzlichen Steuern, soweit nicht gesetzlich geschuldete örtliche Abgaben gesondert ausgewiesen werden. Rechnungen sind zu den vereinbarten Terminen fällig. Vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen dürfen im vereinbarten Umfang verlangt werden.

4. Rücktritt, Stornierung und Nichtanreise

Für Rücktritt und Stornierung gelten vorrangig die bei der Buchung ausgewiesenen Tarif- und Stornierungsbedingungen. Besteht kein besonderes Rücktrittsrecht, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Hotels bestehen. Bei Stornierung oder Nichtanreise werden ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Belegung angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Anreise- und Abreisezeiten richten sich nach der Buchungsbestätigung und den aktuellen Hotelinformationen. Bei verspäteter Rückgabe kann das Hotel eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Brandschutz und Fahrradakkus

6. Laden von Fahrradakkus

Das Laden von Akkus elektrischer Fahrräder, Pedelecs und vergleichbarer großer mobiler Energiespeicher ist in Gästezimmern sowie in allen nicht ausdrücklich dafür freigegebenen Bereichen aus Brandschutzgründen untersagt. Das Laden ist ausschließlich an vom Hotel ausdrücklich ausgewiesenen Stellen und nach den dort geltenden Vorgaben zulässig.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann den Versicherungsschutz des Gastes beeinträchtigen. Wird ein Brand durch das Laden eines Fahrradakkus im Zimmer verursacht, können Versicherer ihre Leistung nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften kürzen oder ablehnen.

Der Gast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Beschädigte, verformte, überhitzte oder sonst auffällige Akkus dürfen nicht in das Gebäude gebracht oder dort geladen werden; in Zweifelsfällen ist vorab das Hotelpersonal anzusprechen.

Während Ihres Aufenthalts

7. Nutzung, Sorgfalt und Hausordnung

Zimmer und Hoteleinrichtungen sind sorgfältig und nur vertragsgemäß zu nutzen. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Sicherheits-, Brandschutz- und Nichtrauchervorgaben sowie berechtigte Anweisungen des Hotelpersonals sind einzuhalten. Mängel und Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Begleitpersonen oder von ihm mitgebrachte Tiere entstehen.

8. Rücktritt des Hotels

Das Hotel kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich beenden, insbesondere bei ausbleibender vereinbarter Zahlung, schuldhaft falschen wesentlichen Buchungsangaben, rechtswidrigem Aufenthaltszweck, erheblicher Gefährdung von Sicherheit oder Betriebsablauf oder wenn höhere Gewalt die Leistung unmöglich macht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Haftung des Hotels und eingebrachte Sachen

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen gelten insbesondere die §§ 701 ff. BGB. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sind dem Hotel nach Kenntnis unverzüglich anzuzeigen. Durch die Bereitstellung eines Stellplatzes kommt ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Verwahrungsvertrag zustande.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Hotels wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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